Neue Möglichkeiten durch kontrollierte Pilotversuche mit Cannabis

Seit dem 15. Mai 2021 ermöglicht eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch das BAG Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu “Genusszwecken”. Diese sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die zukünftige gesetzliche Regelung schaffen.

Die Gesetzesänderung ist seit dem 15. Mai 2021 in Kraft und auf zehn Jahre befristet. Die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten zum Gesuchverfahren sind in der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt.

Die Canexis Pharma AG hat sich generell als verlässlicher Lieferant von Cannabis-Rohstoffen etabliert. Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen ist besonders wichtig und zeigt, dass eine starke Partnerschaft zwischen Produzenten und Lieferanten für den Erfolg solcher Initiativen unerlässlich ist. Daher unterstützt das Unternehmen solche Initiativen und sie ermöglichen die Erkenntnisse über die Auswirkungen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis auf die physische und psychische Gesundheit der Konsumierenden und das Konsumverhalten zu liefern.

Mehr Informationen zum Pilotversuch des BAG.

 

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